Das neue Umwelthaftungs- gesetz
Mit Wirksamkeit 20.06.2009 ist das neue Bundes-Umwelthaftungsgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz regelt Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Bei bestimmten, gefahrengeneigten Tätigkeiten ist sogar eine verschuldensunabhängige Haftung für bereits eingetretene oder unmittelbar drohende Schädigungen von Gewässern und des Bodens vorgesehen.
Die Versicherungsbranche hat mit der Umweltsanierungskostenversicherung (USKV) auf diese Situation reagiert. Eine Deckungserweiterung „Sachschäden durch Umweltstörung“ in Ihrer Umwelthaftpflichtversicherung ist damit möglich.